Städte und Gemeinden für Tempo 30 – und LINZ?

Die aktuelle Rechtslage behindert Städte und Gemeinden auf dem Weg zur notwendigen Verkehrswende. Es braucht einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen, der es vereinfacht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und stadtplanerisch angemessene Höchstgeschwindigkeit überall dort umzusetzen, wo sie es für sinnvoll erachten – auch auf Straßenzügen im Hauptverkehrsstraßennetz sowie auf Landesstraßen innerorts … weiter